Die Zusatzversicherung ergänzt die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung. Rund 80 % der Schweizerinnen und Schweizer haben sich für eine Zusatzversicherung entschieden.
Sie haben die Wahl zwischen der ambulanten Zusatzversicherung und der Spitalversicherung. Ein Krankenzusatzversicherungsvergleich hilft Ihnen, die passende Krankenzusatzversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Welche ambulanten Zusatzversicherungen sind sinnvoll? Das hängt vor allem von Ihren Lebensumständen und individuellen Bedürfnissen ab. Benötigen Sie zum Beispiel Sehhilfen, müssen Sie eine zusätzliche Brillenversicherung abschliessen, die hohe Prämien für Brillen, Kontaktlinsen und eventuell sogar Augenlasern zahlt. Wenn Sie die schulmedizinischen Behandlungen durch Alternativmedizin ergänzen möchten, finden Sie auch speziell für diesen Bedarf eine Zusatzversicherung.
Weitere Zusatzleistungen sind zum Beispiel freiwillige Medikamentenzahlungen, Rettungs- und Transportkosten, Behandlungskosten im Ausland und vorbeugende medizinische Massnahmen Sie sollten auch eine Zahnzusatzversicherung abschliessen.
Die Zahnzusatzversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für Zahnbehandlungen, Korrekturen von Zahnfehlstellungen und kieferorthopädische Leistungen bis zu einem bestimmten Jahreshöchstbetrag
Die Schweizer Grundversicherung deckt bereits viele medizinische Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab. Allerdings müssen Sie für Zahnbehandlungen, alternative Heilmethoden oder Sehhilfen hohe Zuzahlungen leisten. Dies gilt auch, wenn Sie sich während Ihres Krankenhausaufenthaltes wohler fühlen möchten. Mit einer freiwilligen Krankenzusatzversicherung schützen Sie sich vor diesen Mehrkosten und können auch von Behandlungen profitieren, die nicht von der obligatorischen Krankenkasse übernommen werden.
Krankenkassen können frei entscheiden, welche Zusatzleistungen sie akzeptieren. Neben dem Leistungsspektrum unterscheiden sich auch die Prämien verschiedener Anbieter erheblich. Daher lohnt es sich, vor der Beantragung einer Zusatzkrankenversicherung, zu vergleichen.
Fast die Hälfte aller Schweizer haben sich für eine Spitalzusatzversicherung entschieden. Beispielsweise ermöglicht Ihnen die allgemeine Krankenhausversicherung, sich ohne zusätzliche Kosten in einem Krankenhaus ausserhalb Ihres Wohnsitzstaates behandeln zu lassen. Sie können auch eine halbprivate oder private Krankenversicherung wählen.
Die Halbprivatversicherung bietet beispielsweise die Unterbringung in einer halbprivaten Liegenschaft und in einem Zweibettzimmer an. Mit einer privaten Versicherung können Sie sich auch für die Unterbringung in einem Einzelzimmer entscheiden.
Viele Krankenkassen bündeln ihre ambulanten Zusatzleistungen in Paketen. Paketlösungen erscheinen bequem und bieten oft günstigere Prämien als Einzellösungen. Allerdings decken sie viele Ausgaben nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr. Es kann auch Dienste enthalten, die Sie nicht benötigen. Wenn Sie nach der besten Ergänzung für Ihre Bedürfnisse suchen, vergleichen Sie Add-Ons. Zusatzprämien richten sich nach individuellen Versicherungsrisiken sowie nach Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers.
Grund- und Zusatzversicherung unterscheiden sich noch in einem weiteren Punkt: Auch die Zusatzversicherung kann nach einem Versicherungsfall von der Krankenkasse gekündigt werden.
Leistungen und Aufbau der Grundversicherung richten sich nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Andererseits richtet sich der Versicherungsbetrieb der Zusatzversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (LVG). Im Gegensatz zum KVG besteht beim VVG Schweiz keine unbedingte Zulassungspflicht.
Dies kann dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft Ihnen die Aufnahme in die Zusatzversicherung verweigert. Einige Krankenkassen verlangen vor dem Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung eine körperliche Untersuchung.
Zusatzprämien richten sich nach individuellen Versicherungsrisiken sowie nach Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers.
Grund- und Zusatzversicherung unterscheiden sich noch in einem weiteren Punkt: Auch die Zusatzversicherung kann nach einem Versicherungsfall von der Krankenkasse gekündigt werden.