Wir unterstützen Sie beim Wechsel der Krankenkasse. Vergleichen Sie vor der Kündigung Ihre möglichen Krankenversicherungen bei uns. Dann erhalten Sie Angebote direkt von Ihrem idealen Anbieter. Bei weiteren Fragen beraten wir Sie unverbindlich und völlig kostenlos.
Wenn Ihnen Ihre Krankenkasse zu teuer ist oder eine andere Krankenkasse attraktivere Leistungen bietet, können Sie relativ einfach zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie die alte Krankenkasse kündigen müssen. Damit eine Kündigung rechtzeitig wirksam wird, müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten. Hier finden Sie die geltende Kündigungsfrist und weitere Bedingungen, die für die Kündigung der Krankenversicherung gelten.
Die Grundversicherung ist eine obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz, die für alle Schweizerinnen und Schweizern Pflicht ist. Viele Versicherungsnehmer erwägen, die Policen des anderen zu kündigen, wenn ihre Versicherungsgesellschaft eine Prämienerhöhung ankündigt.Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen. Es ist am besten, mit der Post per Einschreiben zu versenden, um die schnellste Bearbeitung zu gewährleisten.
Ihr Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
Wenn Sie Ihre Krankenversicherung beenden wollen, kommen Sie mit der Beitragszahlung nicht in Verzug. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie die Bestätigung der neuen Police an Ihre alte Versicherungsgesellschaft senden.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig in die neue obligatorische Krankenversicherung einschreiben, bleiben Sie weiterhin bei Ihrer alten Krankenkasse versichert.
Schweizer Krankenversicherer passen ihre Prämien jährlich an. Ihre Versicherungsgesellschaft muss Sie bis Ende Oktober über die Entwicklung Ihrer Prämien für das kommende Jahr informieren. Ist eine Prämienerhöhung angekündigt, können Sie Ihre Grundversicherung bis zum 31.12. kündigen und im Januar des neuen Jahres zu einem anderen Anbieter wechseln.
Das Kündigungsschreiben muss bei Ihrem bisherigen Anbieter bis zum 30. November eingetroffen sein. Wenn Sie die Grundversicherung mit einem Standart/Freiarztwahl Modell oder Grundversicherungsmodell mit Franchise von 300 Franken abgeschlossen haben, können Sie ebenfalls bis Ende Juni kündigen, in diesem Fall gilt eine Frist von drei Monaten. Daher muss der Versicherer Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 31. März erhalten, damit die Kündigung zum 30. Juni wirksam wird.
Sie können Ihre Zusatzversicherung unabhängig von Ihrer Grundversicherung kündigen. In der Regel beträgt die Laufzeit zum Jahresende drei Monate. Daher müssen Sie die Kündigung bis zum 30. September einreichen, damit die Kündigung zum 31. Dezember wirksam wird. Die Versicherer können jedoch gesonderte Kündigungsfristen für zusätzliche Deckungen festlegen. Manche Versicherungen haben statt drei, eine Laufzeit von sechs Monaten. Die genaue Laufzeit finden Sie in Ihrer Versicherungspolice.
Erhöht Ihre Versicherung Ihre Prämie für Ihre Zusatzversicherung, gilt die einmonatige Kürzungsfrist.
Bitte beachten Sie, dass für eine ärztliche Untersuchung eine freiwillige Zusatzversicherung erforderlich sein kann. Möglicherweise können Sie sich Ihre bevorzugte Versicherung nicht leisten. Kündigen Sie daher den alten Zuschlag erst, wenn Sie wirklich sicher sind, dass Sie durch den neuen Versicherungsschutz abgedeckt sind.