Krankenkasse kündigen
Was muss man beachten?
Wenn Ihnen Ihre Krankenkasse zu teuer ist oder eine andere Krankenkasse attraktivere Leistungen bietet, können Sie relativ einfach zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie die alte Krankenkasse kündigen müssen. Damit eine Kündigung rechtzeitig wirksam wird, müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten. Hier finden Sie die geltende Kündigungsfrist und weitere Bedingungen, die für die Kündigung der Krankenversicherung gelten.
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So kündigen Sie Ihre Grundversicherung
Die Grundversicherung ist eine obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz, die für alle Schweizerinnen und Schweizern Pflicht ist. Viele Versicherungsnehmer erwägen, die Policen des anderen zu kündigen, wenn ihre Versicherungsgesellschaft eine Prämienerhöhung ankündigt.
Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen. Es ist am besten, mit der Post per Einschreiben zu versenden, um die schnellste Bearbeitung zu gewährleisten.
Ihr Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Ihre Anschrift
- Ihre Versicherungsnummer
Wir helfen Ihnen bei der Kündigung
Wenn Sie Ihre Krankenversicherung beenden wollen, kommen Sie mit der Beitragszahlung nicht in Verzug. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie die Bestätigung der neuen Police an Ihre alte Versicherungsgesellschaft senden.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig in die neue obligatorische Krankenversicherung einschreiben, bleiben Sie weiterhin bei Ihrer alten Krankenkasse versichert.
Möchten Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen?
- Bitte beachten Sie, dass bei Abschluss einer Versicherung diese nach einem Jahr gekündigt werden kann.
- Kündigen Sie zu Ihrer Sicherheit Ihre alte Zusatzversicherung erst nach Vertragsunterzeichnung mit der „neuen“ Versicherung. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, mit Ihnen eine Zusatzversicherung abzuschließen. Sie können den neuen Vertrag ablehnen. Und das tun Sie zum Beispiel, wenn die Versicherung Sie für ein (zu) großes Risiko hält. Beispielsweise sind Bewerbungen von Personen über 50 Jahren oder Personen mit einer bestimmten Krankheit oft nicht zulässig.
- Einige Versicherungen haben eine lange Versicherungsdauer von mehreren Jahren und eine lange Meldefrist. Kündigen Sie die Zusatzversicherung nicht fristgerecht, verlängert sich die angegebene Frist. Informieren Sie sich also zum richtigen Zeitpunkt für den richtigen Benachrichtigungszeitraum.
- Steigt die Prämie für die Zusatzversicherung, können Sie diese innerhalb einer bestimmten Frist kündigen. Achtung: Vertraglich vorgesehene Prämienerhöhungen führen nicht zu einem Sonderkündigungsrecht.
- Bitte beachten Sie die Benachrichtigungsfrist! Zusatzversicherungsverträge gelten grundsätzlich für ein Jahr mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss in diesem Fall bis zum letzten Werktag im September bei der Versicherung eingehen.
Kündigungsfrist bei der obligatorischen Krankenversicherung
Schweizer Krankenversicherer passen ihre Prämien jährlich an. Ihre Versicherungsgesellschaft muss Sie bis Ende Oktober über die Entwicklung Ihrer Prämien für das kommende Jahr informieren. Ist eine Prämienerhöhung angekündigt, können Sie Ihre Grundversicherung bis zum 31.12. kündigen und im Januar des neuen Jahres zu einem anderen Anbieter wechseln.
Das Kündigungsschreiben muss bei Ihrem bisherigen Anbieter bis zum 30. November eingetroffen sein. Wenn Sie die Grundversicherung mit einem Standart/Freiarztwahl Modell oder Grundversicherungsmodell mit Franchise von 300 Franken abgeschlossen haben, können Sie ebenfalls bis Ende Juni kündigen, in diesem Fall gilt eine Frist von drei Monaten. Daher muss der Versicherer Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 31. März erhalten, damit die Kündigung zum 30. Juni wirksam wird.
Termine und Fristen
Sie können Ihre Zusatzversicherung unabhängig von Ihrer Grundversicherung kündigen. In der Regel beträgt die Laufzeit zum Jahresende drei Monate. Daher müssen Sie die Kündigung bis zum 30. September einreichen, damit die Kündigung zum 31. Dezember wirksam wird. Die Versicherer können jedoch gesonderte Kündigungsfristen für zusätzliche Deckungen festlegen. Manche Versicherungen haben statt drei, eine Laufzeit von sechs Monaten. Die genaue Laufzeit finden Sie in Ihrer Versicherungspolice.
Erhöht Ihre Versicherung Ihre Prämie für Ihre Zusatzversicherung, gilt die einmonatige Kürzungsfrist.
Bitte beachten Sie, dass für eine ärztliche Untersuchung eine freiwillige Zusatzversicherung erforderlich sein kann. Möglicherweise können Sie sich Ihre bevorzugte Versicherung nicht leisten. Kündigen Sie daher den alten Zuschlag erst, wenn Sie wirklich sicher sind, dass Sie durch den neuen Versicherungsschutz abgedeckt sind.
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